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Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Hierzu notwendig ist nur die Vorlage der Versicherungskarte in jedem Quartal, in dem eine psychotherapeutische Behandlung stattfindet. Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht erforderlich. Jugendliche ab 14 Jahren können sich auch selbst mit ihrer Krankenversichertenkarte anmelden.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe


Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen werden in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einem approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten übernommen. In welchem Ausmaß hängt jedoch von dem Vertrag mit Ihrer Versicherung ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu am besten vorab bei Ihrer privaten Versicherung. Die Gebühren für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOÄ/GOP).  

Kontakt

Terminverein-

barung und weitere

Informationen

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Julia Bollinger

Vochemer Straße 5

50969 Köln
Telefon: 0221/29861254
E-Mail: Info@Psychotherapie-Bollinger.de

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